Inklusive Bildung ist kein politisches Entgegenkommen – sondern Verfassungsauftrag
Inklusive Bildung ist kein freiwilliges Reformprojekt, das je nach politischer Mehrheitslage neu gewichtet oder zurückgestellt werden kann. Sie ist eine völker- und verfassungsrechtlich verbindliche Verpflichtung Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich Deutschland verpflichtet, ein inklusives Bildungssystem sicherzustellen (Art. 24 … Weiterlesen

