Landesverband Sachsen-Anhalt
Pressemitteilung 22. Februar 2019
Darauf haben wir schon lange gewartet! – Urteil vom Bundesverfassungsgericht hält pauschalisierte Wahlrechtsausschlüsse für rechtswidrig!
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 29. Januar 19 die Aufrechterhaltung von Wahlrechtsausschlüssen für Menschen , die unter Vollbetreuung aller Angelegenheiten stehen für verfassungswidrig erklärt.
Selbst Aktiv begrüßt dieses Urteil und freut sich, dass die Forderungen nach Abschaffung generalisierter Wahlrechtsausschlüsse nun endlich auch in Sachsen-Anhalt auf der Zielgeraden sind. Jetzt nehmen wir das Innenministerium um Minister Holger Stahlknecht in der Pflicht, das Wahlgesetz §3 im LSA ohne wenn und aber zügig zu ändern.
Die Kommunalwahl am 26.Mai 2019 soll erste Möglichkeit bieten, dass alle Menschen mit Behinderungen in Sachsen-Anhalt endlich von ihrem Recht Gebrauch machen können, frei zu wählen, wie es der Artikel 29 in der UN-Behindertenrechtskonvention vorsieht und die bisherige ungerechtfertigte Ungleichbehandlung beendet.“
Menschen mit Behinderungen etwas zutrauen, ihnen Vertrauen schenken, stärkt auch ihr Selbstvertrauen in der Wahrnehmung ihrer Rechte”, so Katrin Gensecke, die Landesvorsitzende von Selbst Aktiv.
Das Netzwerk Selbst Aktiv hat diese politische Forderung im Sinne der Mündigkeit behinderter Menschen bereits auf unserer Bundestagung 2012 thematisiert und entsprechende politische Anträge gestellt.
Die Selbstaktiven*innen aus Sachsen-Anhalt gehörten im Juni 2012 zu den Unterzeichner*innen.
Diese Initiative aus 2012 mündete dann in die Bundesratsinitiative 49/13 der damaligen Sozialministerin Malu Dreyer aus Rheinland-Pfalz
Katrin Gensecke
LV der AG Selbst Aktiv in Sachsen Anhalt
Stellvertretende Bundesvorsitzende
Mobil: 0162 188 75 72
E-Mail: katrin.gensecke@selbstaktiv.de