Infomaterialien zu WMVO-Neuerungen in Leichter Sprache

 

Seit dem 1. Januar 2017 gibt es die neue Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO). Dazu hat Werkstatträte Deutschland e. V. verschiedene Informationsmaterialien erstellt, in denen die Neuerungen in Leichter Sprache zusammengefasst und erklärt werden. Die Infomaterialien sind in erster Linie als Arbeits- und Informationsmaterialien für Werkstatträte und Frauenbeauftragte gedacht. Aber auch Vertrauenspersonen, Fachkräfte und alle interessierten Personen können die Broschüren nutzen. Werkstatträte Deutschland stellt die vier Informationsbroschüren kostenfrei als Download zur Verfügung.
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Die neue WMVO – Was ist neu für Werkstatt-Räte?
In der Broschüre sind alle Neuerungen in der WMVO zu finden (außer die Regelungen zu den Frauenbeauftragten). Jedes Kapitel enthält den originalen Gesetzestext, eine Erklärung in Leichter Sprache und ein Praxisbeispiel. Leser finden hier auch einen Überblick darüber, in welchen Bereichen der Werkstattrat Mitbestimmungsrechte und in welchen Bereichen er Mitwirkungsrechte hat.

Die Frauen-Beauftragte – Was steht in der neuen Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung?
In der neuen WMVO sind nun auch die Frauenbeauftragten gesetzlich verankert. In dieser Broschüre sind alle Regelungen zu den Frauenbeauftragten in Leichter Sprache zu finden. Weiterhin enthält die Broschüre Tipps von Werkstatträte Deutschland für die Arbeit der Frauenbeauftragten.

So wählen wir die Frauen-Beauftragte – Was steht in der neuen Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung?
In dieser Broschüre ist erklärt, wie die Wahl der Frauenbeauftragten funktioniert. Alle Regelungen zur Wahl aus der WMVO finden Sie hier in Leichter Sprache. Grob ist die Broschüre in drei Teile gegliedert: vor der Wahl, die Wahl selbst und nach der Wahl.

Die Frauen-Beauftragte – Check-Liste für die Wahl
Die Checkliste zur Wahl ist eine Ergänzung zur Infobroschüre zur Wahl der Frauenbeauftragten. Auf der Checkliste sind alle Fristen aufgeführt, die bei der Wahl eingehalten werden müssen, und können abgehakt werden.

Rückmeldungen nimmt Werkstatträte Deutschland unter info@bvwr.de gern entgegen.

Hinweis: Die Infomaterialien sind nicht rechtsverbindlich. Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Gesetzestext zur WMVO in schwerer Sprache.

( Quelle: BAG WfbM, http://www.bagwfbm.de/article/3071)

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