Seit 2008 haben Menschen mit Behinderung einen Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget(§ 17 SGB IX).
Wer sich für das Persönliche Budget entscheidet,kann das Geld für so unterschiedliche Dinge wie Hilfen im Haushalt, Behördengänge, Arztbesuche, Assistenz bei Schule, Ausbildung, Fahrdienste oder Kino- und Theaterbesuche einsetzen.
Es bringt Vorteile: Mehr Selbstbestimmung, mehr Selbständigkeit, mehr Selbstbewusstsein!
Niemand wird wegen Art und Schwere seiner Behinderung oder wegen desUmfangs der von ihm benötigten Leistungen ausgegrenzt.
Menschen die in eine WfbM leben und arbeiten und das Persönliche Budgets für sich als Alternative für ein höheres Maß an Selbstbestimmung für Bildung in Betracht ziehen erfahren häufig Ablehnungen mit dem Hinweis, die sich auf Leistungen in Form von Bildungsangeboten in den Werkstätten beziehen.
Aber auch der Werkstattbeschäftigte hat außerhalb der Werkstatt einen selbstimmten Anspruch auf Bildung. In den meisten Fällen begründet der Sozialträger, dass das Bildungsangebot innerhalb einer Werkstätten ausreichend sei.Diese und noch viele andere Themen , die das Persönliche Budget oder das Budget für Arbeit betreffen wurden auf unserer Gemeinsamen Veranstaltung der AFB und selbst-aktiv besprochen.Text / Foto: P. Marx