Das Recht zur Wahl zu gehen und gewählt zu werden ist einer der zentralen Grundpfeiler unserer demokratischen Gesellschaft. Das Grundgesetz garantiert im Art. 38 die demokratischen Wahlgrundsätze einer allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl.
Dennoch werden einige Zielgruppen von dieser teilweise oder gänzlich ausgeschlossen.
Das betrifft insbesondere Menschen mit wesentlichen Behinderungen, die unter Vollbetreuung stehen. Hierbei wirkt die eingeschränkte Wahrnehmung des Wahlrechts nach §3 und §29 der UN-Behindertenrechtskonvention diskriminierend.
Dass dies nicht mehr zeitgemäß ist, zeigen zahlreiche Bestrebungen von Einzelpersonen, Gruppen und sozialen Verbänden in einzelnen Bundesländern.
Aktuelle Beispiele machen deutlich, dass eine Anpassung des Wahlrechts möglich ist: Nach der letzten Landtagswahl in Niedersachsen wurde das Wahlrecht für alle in den Koalitionsvertrag aufgenommen. In Nordrhein-Westfalen wird es seit Juni 2016 umgesetzt. Auch in Sachsen-Anhalt wird von Betroffenen und Verbänden eine solche Veränderung des Wahlrechts angestrebt.
Wir laden Sie dazu ein, mit Expert_innen aus Sachsen-Anhalt sowie zwei zentralen Akteuren der Umsetzung aus Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, über den Stand der Entwicklungen und Gelingensbedingungen zu diskutieren.
Die Veranstaltung ist barrierefrei zugänglich. Bitte wenden Sie sich an uns, wenn Sie Fragen zur barrierefreien Durchführung der Veranstaltung haben.
Termin:
Donnerstag, 21. Juni 2018
18:00 bis 20:00 Uhr
Teilnahmepauschale:
keine
Veranstaltungsort:
Hotel Weißer Hirsch, Marktplatz 5
38855 Wernigerode
Gebärdensprachdolmetscher sind organisiert und somit vor Ort
Anmeldung zur Veranstaltung bei der Friedrich-Ebert-Stiftung unter diesem Link
Stellv. Vorsitzende SPD, OV Quedlinburg