Seit zehn Jahren gilt das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes, was hat sich seither für behinderte Menschen verändert? Dieser Frage nachzugehen war Anlass genug für die AG Selbst Aktiv Sachsen-Anhalt, vertreten durch die Landesvorsitzende, Katrin Gensecke am 29.11.2012 im „Kleist-Haus“ Berlin anwesend zu sein.
Mit einem Grußwort von Hubert Hüppe, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, wurde das Jubiläum eröffnet.
Gerwin Matysiak, Vorsitzender des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. hob mit seinen Worten den hohen Stellenwert für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvension hervor.
Im anschließenden Impulsreferat durchzog Karl Finke, Bundessprecher, Selbst Aktiv einen historischen Abriss über die Entwicklung der Behindertenorganisationen. Bereits in Zeiten des ersten Weltkrieges konnten Fundamente für medizinisch, berufliche und soziale Wiedereingliederung behinderter Menschen gelegt werden. Der Begriff der Inklusion sei in Deutschland noch lange nicht für alle konkret genug im Fokus der Öffentlichkeit gerückt.. K. Finke wies besonders darauf hin, das es zum integrativen System noch eine Erweiterung gibt.
Drei Punkte seien hier genannt:
- Empowerment behinderter Menschen, als Selbstbestimmung/Selbstermächtigung.
- Partizipation Mitentscheidung und Teilhabe behinderter Menschen
- Alle gesellschaftliche Ebenen Arbeit, Bildung, Wohnen, Sport seien hier mit inbegriffen
Es ist an der Zeit, die erforderlichen Veränderungspotentiale zu konkretisieren, damit die UN- Behindertenrechtskonvension endlich für alle umsetzbar gemacht werden kann.
Im Anschluss konnten Experten, Betroffenenverbände, Politiker in verschiedensten Workshops über die Zukunft des BGG und Barrierefreiheit diskutieren. Die Erfahrungen der vergangenen zehn Jahre BGG haben gezeigt, dass Zielvereinbarungen nur zögerlich genutzt wurden. Diese müssten gesetzlich gestärkt werden-
Das Vergaberecht ist als gesellschaftliches Instrument der Gleichstellung zu unbekannt. Man wünsche sich mehr Beratung, Fortbildung, Aufklärung über finazielle Risiken der Verbände bei Klage.
Frauen mit Behinderungen gelten oft als doppelt benachteiligt. Der Genderaspekt muss mehr in den Fokus rücken.
Die Barrierefreiheit im Regionalverkehr gilt als noch unzureichend angepasst. Besonders davon sind ländliche Gebiete betroffen.
Barrierefreie Informationstechnik BITV 2.0, dieser Standard ist nur für Bundesbehörden abrufbar. Sinnvoll erscheint eine Normenanpassung, ähnlich derer im Baubereich.
Fazit:
- Die Erwartungen an das BGG der letzten 10 Jahre wurden nicht erfüllt.
- Dieses Gesetz galt bisher auch nur auf Bundesebene.
- Lobenswert, Sachsen Anhalt hat bereits das BGG auf Landesebene novelliert.
Katrin Gensecke
LV Selbst Aktiv Sachsen-Anhalt
Vortrag/Impulsreferat von Karl Finke, Bundessprecher “Selbst Aktiv”
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