Bericht von der 3. Klausurtagung “Selbst Aktiv” am 24.09.2016 in Stendal

Kritische Punkte zum BTHG (Bundesteilhabegesetz) ansprechen und im Begleitprozess gemeinsam vereinbaren! Barrierefreiheit muss zur Pflicht für private Anbieter werden!

Mittlerweile zählt es zu einer guten Tradition, dass die AG Selbst Aktiv Sachsen-Anhalt im September zu ihrer Klausurtagung nach Stendal einlädt.

Teilnehmer der Klausurtagung
Auch in diesem Jahr gelang es den Bundesvorsitzenden, Karl Finke und Marina Kermer als Mitglied des Bundestages zu gewinnen. Weiterhin nahmen wieder die SelbstaktivistenInnen aus den Landesverbänden und Bezirken von Bremen (Udo Schmidt), Mecklenburg-Vorpommern (Holger Hase), Brandenburg (Daniela Waiss), Hannover (Karl Finke, Gerwin Matysiak), Uelzen (Thomas Harms) und Braunschweig ( Jutta Wegerich, Hans-Werner Eisfeld) als Gesprächspartner teil.

Im Mittelpunkt standen unter anderem der Entwurf zum BTHG und die Fragestellung, inwieweit Barrierefreiheit für private Anbieter verpflichtend sein muss!

Der Bundesvorsitzende Karl Finke informierte zum aktuellen Stand des Entwurfes zum BTHG.
Wir alle sind durch Stellungnahmen der Behindertenverbände in Kenntnis darüber, dass die Einwände, Kritikpunkte und Ungereimtheiten im Gesetzentwurf zahlreich sind.
Im Besonderen weisen sie darauf hin, dass die Reform der bisher gewährten Leistungen für einen Teil der Behinderten einschränken könnte. Zudem geht ihnen der Gesetzentwurf nicht weit genug.
Angst macht sich beispielsweise breit, dass sich mehrere Betroffene einen Assistenten oder einen Fahrdienst teilen können.
Damit die Kosten nicht zu stark ansteigen, sollen Träger der Eingliederungshilfe – also Kommunen und Bundesländer – bestimmte Leistungen bündeln („poolen“) können.
Daraus erschließt sich nach unserer Ansicht keine Selbstbestimmung mehr, wenn man künftig bei der Alltagshilfe auf Gemeinschaftslösungen zurückgreift um Kosten einzusparen! Der klare Anspruch lautet daher, dass beeinträchtigte Menschen ihre Wohnung frei wählen können, selbstständig leben und nicht mit anderen gemeinschaftlich ihre Assistenz in Anspruch nehmen müssen.
Ebenso interpretatiosfähig bleibt, dass in fünf von neun definierten Lebensbereichen der Kreis der Anspruchsberechtigten möglicherweise (§ 53 SGB XII – vorhandene oder drohende wesentliche Beeinträchtigung) hier keinen Bezug mehr finden könnte.
Bei Personen ohne wesentliche Behinderung sollen bisherige Ermessungsleistungen dann gestrichen werden. Alle behinderten Menschen mit seelischen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen drohen künftig aus der Leistungsverpflichtung der Eingliederungshilfe herauszufallen.
Kerstin Tack (MdB – behindertenpolitische Sprecherin SPD Bundestagsfraktion) verwies in den Gremien darauf, dass die Regierung bereits drei Millionen Euro eingeplant habe, um die Auswirkungen des Gesetzes untersuchen und die praktische Umsetzung begleiten zu können.
Statt eine wissenschaftlichen Begleitung schlägt Karl Finke ein paritätisch besetztes Gremium, bestehend aus Selbst AktivistInnen und anderen VertreterInnen, aus dem Behindertenbereich und weiteren FachexpertInnen vor.
Kern der Arbeit sollte sein, dass wir in den weiteren Schritten eine Konsenzänderung erreichen wollen.
Karl Finke verweist auf die positiven Aspekte im BTHG, wie der inklusive Arbeitsmarkt, der in unserem Interesse liegt. Er gibt Hinweise an bestimmten Stellen, wie der Frage nach Zuordnung von Pflege und Eingliederungshilfe und selbstbestimmten Wohnformen.
Diese Punkte sollten in Schritten gemeinsam vereinbart werden.
Vor diesem Hintergrund gibt der Bundesvorsitzende den Hinweis auf die Veranstaltung „Bundesteilhabegesetz: Schritte zu einer inklusiven Gesellschaft“, welche gemeinsam mit Andrea Nahles und Selbst Aktiv am 18.10.2016 im Willy Brandt Haus in Berlin stattfinden wird.

Gut gestärkt mit einer Altmärker Hochzeitssuppe starteten wir in die zweite Phase unserer Klausur.

Mit einem fundierten Einstieg in die Rechtsgrundlagen des Barrierefreien Planens und Bauens in Sachsen-Anhalt konnte uns Thomas Schüler, (FH) – Bauingenieur (Hochbau/Bausanierung) vom Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt einige Beispiele und Anwendungen mit den entsprechenden DIN-Normen aufzeigen.
In der anschließenden Diskussion stellte sich schnell heraus, dass der Bezug zur UN-BRK für den Ausbau von Barrierefreiheit zwingend für den sogenannten privaten Bereich zu fördern ist.
Herr Schüler wies dabei auf die enthaltenen Grenzwerte und Minimalanforderungen für die Durchführung von Baumaßnahmen hin.
Hierzu zählen auch die Anforderungen aus den einzelnen Gesetzen der Länder (u.a. die Landesbauordnung), sowie dem Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG).
Zur Umsetzung und Verbesserung von Barrierefreiheit gilt es nun die Akteure in ihre Verantwortung zu nehmen, Politiker zur Beseitigung oder Reduzierung von Barrieren zu überzeugen, denn diese dient und fördert gesellschaftliche Akzeptanz.

Nach der Kaffeepause gab Marina Kermer (MdB) noch einige Schlaglichter zum Entwurf des BTHG, zitierte aus der Rede der 1.Lesung von Andrea Nahles (Ministerin für Arbeit und Soziales). Sie stellte die positiven Punkte des Gesetzes heraus und wird uns weiterhin zeitnah im Fortgang auch zum Pflegestärkungsgesetz III in Kenntnis setzen.

Am Abend wurde der bereits begonnene Erfahrungsaustausch in gemütlicher Runde bei „Thüringer Grillspezialitäten“ fortgesetzt.

Fazit:
Im Bezug zum BTHG müssen die kritischen Punkte angesprochen und im Begleitprozess des BTHG mit 3 bis 4 Punkten in Schritten gemeinsam vereinbart werden. Diese sollten wir innerhalb der SPD führen und dabei die Ebenen wahren, um die SPD zu stärken und eine Demontage zu vermeiden.
Barrierefreiheit darf nicht als beispiellos strapazierter Begriff artikuliert werden, denn gesellschaftliche und institutionelle Rahmenbedingungen müssen so weiterentwickelt werden, dass alle Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe und barrierefreie Zugänge in alle gesellschaftlichen Bereiche erhalten.

Katrin Gensecke
Landesvorsitzende der AG Selbst Aktiv in Sachsen-Anhalt

Hier folgen noch einige Fotoimpressionen von der Klausur

Klausurtagung SelbstAktiv Sachsen-Anhalt am 24.
Klausurtagung SelbstAktiv Sachsen-Anhalt am 24. September in Stendal
Klausurtagung SelbstAktiv Sachsen-Anhalt am 24. September in Stendal
Klausurtagung SelbstAktiv Sachsen-Anhalt am 24. September in Stendal
Klausurtagung SelbstAktiv Sachsen-Anhalt am 24. September in Stendal
Klausurtagung SelbstAktiv Sachsen-Anhalt am 24. September in Stendal
Klausurtagung SelbstAktiv Sachsen-Anhalt am 24. September in Stendal
Klausurtagung SelbstAktiv Sachsen-Anhalt am 24. September in Stendal
Klausurtagung SelbstAktiv Sachsen-Anhalt am 24. September in Stendal
Klausurtagung SelbstAktiv Sachsen-Anhalt am 24. September in Stendal
Klausurtagung SelbstAktiv Sachsen-Anhalt am 24. September in Stendal
Klausurtagung SelbstAktiv Sachsen-Anhalt am 24. September in Stendal

IMG_7496 IMG_7483 IMG_7467 IMG_7464 IMG_7462 IMG_7446 IMG_7444 IMG_7443 IMG_7441 IMG_7440 IMG_7438 IMG_7437 IMG_7427 IMG_7426  IMG_7419

Klausurtagung SelbstAktiv Sachsen-Anhalt am 24. September in Stendal
Klausurtagung SelbstAktiv Sachsen-Anhalt am 24. September in Stendal

Text: Katrin Gensecke
Fotos: Marina Kermer und Peter Marx

One Response

  • Komplimente,
    ein Klasse Bericht und nochmals ein ganz großes Dankeschön für die Gastfreundschaft und die sehr konstruktive Zusammenarbeit.
    Einen besonderen Dank an Katrin Gensecke, welche bewiesen hat, das eine native Gastfreundschaft eben von “innen” kommen muss und du warst das wirklich mit Herz und Seele.

    Ich freue mich auf das nächste Treffen mit allen “Selbst Aktiven”. Ihr seid doch eine gute Familie.

    Herzlich Grüße
    Udo

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.