Besonders im Hinblick der Veröffentlichung der Presse „Volksstimme“ vom 03.05.2024
Die Pläne der Bildungsministerin von Sachsen-Anhalt, Eva Feußner (CDU), die Einschulung von Schülern durch Elternentscheidung bereits ab der 1. Klasse zuzulassen steht im vollem Gegensatz zum Inklusionsgedanken der UN-BRK. So kann es nicht gehen! Das Land Sachsen-Anhalt setzt bereits in einigen politischen Maßnahmen den Inklusionsgedanken sehr differenziert gegenüber. Aber diese Maßnahmen setzen der Umsetzung der Inklusion in Sachsen-Anhalt die Narrenkappe auf.
Der Übergang von der Schule in das Erwachsenenleben ist für viele Jugendliche eine entscheidende Phase, die ihre Zukunft maßgeblich beeinflusst. In diesem Kontext spielen sowohl die Schulabbruchquoten als auch die Einschulungen in Förderschulen eine wichtige Rolle, da sie Aufschluss über die Bildungschancen und -herausforderungen geben. Eine hohe Schulabbruchquote deutet oft auf strukturelle Probleme im Bildungssystem hin und kann langfristig negative Auswirkungen auf die individuelle Zukunftsperspektive haben.
Förderschulen bieten Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf die Möglichkeit, eine auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Bildung zu erhalten. Dies kann beispielsweise Kinder mit Lernschwierigkeiten, Verhaltensauffälligkeiten oder körperlichen Beeinträchtigungen betreffen. Die Einschulung in eine Förderschule kann für manche Schülerinnen und Schüler eine Chance sein, individuelle Unterstützung zu erhalten und ihre Bildungserfolge zu verbessern. Ebenso kann eine zu frühe Einschulung in das System der Förderschulen dem selbstbestimmten Leben der Schüler*innen ein jähes Ende setzen. So landen Sie – ohne eine reale Chance auf inklusive Leben zu bekommen – im ewigen Verbleib im Transfersystem.
Die Differenz zwischen Schulabbruchquoten und Einschulungen in Förderschulen kann Aufschluss über die Wirksamkeit des Bildungssystems geben, besonders im Umgang mit Schülerinnen und Schülern, die besondere Unterstützung benötigen. Eine hohe Differenz könnte darauf hinweisen, dass Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf nicht angemessen unterstützt werden, was zu einem erhöhten Risiko von Schulabbrüchen führen kann. Die Differenz zwischen Schulabbruchquoten und Einschulungen in Förderschulen ist ein wichtiger Indikator für die Qualität und Effektivität des Bildungssystems. Durch gezielte Maßnahmen und Unterstützung können wir dazu beitragen, die Bildungschancen für alle Schülerinnen und Schüler zu verbessern und eine inklusive Bildungsumgebung zu schaffen, in der jedes Kind die Möglichkeit hat, sein volles Potenzial zu entfalten.
Die Maßnahmen, die Frau Feußner nun plant, werden die Schulabbrecherquote nur noch forcieren, da diese Maßnahmen den Inklusionsgedanken der UN-BRK komplett untermauern und somit die Einhaltung der Menschenrechte im Bildungssystem von Sachsen-Anhalt deutlich in Frage stellen.
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