Selbst Aktiv ist froh darüber, dass man sich hoffentlich endlich darüber einig wird, dass derartige Kürzungen der Vergabngenheit angehören müssen und Menschen mit Behinderungen Nachteilsbedarfe in angemessener Höhe zustehen!
Forderung nach bundesweit gleichwertigen Lebensbedingungen bleibt aktuell
Magdeburg | In der Plenarsitzung am 24. Oktober 2018 hat die Regierungskoalition aus CDU, SPD und Grünen einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, mit dem das Blinden- und Gehörlosengeld in Sachsen-Anhalt ab 2019 erhöht werden soll.
Der Betrag des Blindengeldes steigt demnach von 320 auf 360 Euro, die Leistung für hochgradig Sehbehinderte und Gehörlose von 41 auf 52 Euro.
2013 war im Zuge von Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen der damaligen CDU/SPD-Regierung das Blindengeld in Sachsen-Anhalt um 30 Euro gekürzt worden, für blinde Senioren in Altenpflegeheimen fiel es vollständig weg.
Die Einwände und Proteste des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Sachsen-Anhalt (BSVSA) blieben damals weitgehend ungehört.
“Umso mehr freut uns, dass die Regierungskoalition jetzt unseren Vorschlägen und Anregungen folgen will, die wir in Gesprächen mit allen Fraktionen vorgetragen haben”, äußert sich Christel Pildner, Vorsitzende des BSVSA befriedigt über die beabsichtigte Entscheidung des Parlaments.
“Wir hatten immer wieder darauf hingewiesen, dass Sachsen-Anhalt neben Schleswig-Holstein den auf Bundesebene geringsten Nachteilsausgleich für blinde Menschen gewährte. Die Lebensverhältnisse der Betroffenen waren damit deutlich ungünstiger als in den meisten Bundesländern!”
Pildner weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass weitere Bundesländer, wie Sachsen, Brandenburg, Niedersachsen und Bayern ihre Leistungen für Blinde und zum Teil auch für Sehbehinderte inzwischen deutlich erhöht haben.
Aus Sicht des Verbandes ist zudem hervorzuheben, dass blinde Senioren, wie in den meisten anderen Ländern, wieder Anspruch auf 50 % des Blindengeldes haben sollen, wenn sie in einem Heim leben. Außerdem ist jetzt eine Dynamisierung vorgesehen, so dass das Blindengeld künftig in dem Rahmen erhöht werden soll, in dem die Altersrenten steigen.
Die Verbandsvorsitzende dankt allen Politiker/-innen, die sich für die überfällige Erhöhung eingesetzt haben, besonders bei den sozial- und behindertenpolitischen Sprechern/-innen der Fraktionen.
“Da die Landesblindengeldbeträge in den Ländern aber noch immer weit auseinander liegen und damit auch die Teilhabechancen der Betroffenen, bleiben wir bei unserer Forderung nach einem bedarfsdeckenden bundeseinheitlichen Blindengeld”, fügt Pildner mit dem Blick auf die noch bestehenden Ungleichheiten zwischen den Ländern hinzu.
Hintergrund:
Der Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen-Anhalt e.V. vertritt die Interessen der blinden und sehbehinderten Menschen sowie von Patienten mit Augenerkrankungen in Sachsen-Anhalt und setzt sich für umfassende Barrierefreiheit und soziale Teilhabe dieses Personenkreises ein.
Der Verband wurde am 3. November 1990 gegründet und zählt heute rund 1.000 Mitglieder.
Für die Beratung Betroffener und ihrer Angehörigen stehen heute Beratungsstellen in Magdeburg, Halle, Stendal und Dessau zur Verfügung, zusätzlich ein Beratungsmobil und neuerdings ein Teilhabeberater der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB), die ab 2017 mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) geschaffen wurde.
In Sachsen-Anhalt leben nach den Maßstäben der WHO mehr als 30.000 Menschen mit Sehbehinderungen, darunter fast 3.000 Blinde und rund 2.000 hochgradig Sehbehinderte. Gehörlos sind rund 1.300 Betroffene.
Die wichtigsten Ursachen von Blindheit und Sehbehinderung sind heute die altersbedingte Makuladegeneration (AMD), Diabetes und der “Grüne Star” (Glaukom).
Das Blinden- und Gehörlosengeld gleicht blinden und gehörlosen Menschen ihre durch die Behinderung bedingten Mehraufwendungen aus. Es ist nach seinem Zweck ein pauschaler Nachteilsausgleich, der unabhängig vom Einkommen geleistet wird. Es wurde seit den 50er Jahren in allen Bundesländern eingeführt, in Sachsen-Anhalt im Jahr 1992, und wird derzeit in sehr unterschiedlichen Höhen gewährt.
Sachsen-Anhalt liegt im Vergleich mit den anderen Bundesländern mit 320 Euro am unteren Ende der Leistungsskala.
Das Blindengeld wurde im Jahr 2013 im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes gekürzt.
Der derzeitige Betrag des Blindengeldes kann nicht als bedarfsdeckend angesehen werden.
Blinde Menschen haben aufgrund ihrer Behinderung erhebliche Mehraufwendungen, zum Beispiel für technische Hilfsmittel und insbesondere für Unterstützungsleistungen im Alltag, wie Assistenzleistungen im Haushalt, für Einkäufe, sonstige Erledigungen oder für Behördengänge, Arztbesuche etc. sowie zur Sicherung eines Minimums an Mobilität und Information.
Quelle:
https://www.bsvsa.org/aktuell/bsvsa-begruesst-blindengelderhoehung.html