Das Ziel des Konzeptes “Budget für Arbeit” ist es, WfbM-Beschäftigten den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Dabei erhalten Arbeitgeber/innen einen Lohnkostenzuschuss als Minderleistungsausgleich und die Arbeitnehmer/innen verschiedene Betreuungsleistungen (z. B. Begleitung durch einen Jobcoach).
Das “Budget für Arbeit” wurde bereits in verschiedenen Bundesländern erfolgreich erprobt.
Die Bundesländer Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein bieten bereits unterschiedliche Modelle des “Budgets für Arbeit” (siehe unten stehenden Link:: Sonderförderprogramme der Länder zum Budget für Arbeit) an. Unterschiede gibt es z. B. in der praktischen Ausgestaltung, sowohl hinsichtlich der Art der Unterstützungsleistungen als auch bezüglich der Berechnung und Höhe der Lohnkostenzuschüsse.
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Quelle: www.rehadat.de