Inklusive Bildung ist kein politisches Entgegenkommen – sondern Verfassungsauftrag

Inklusive Bildung ist kein freiwilliges Reformprojekt, das je nach politischer Mehrheitslage neu gewichtet oder zurückgestellt werden kann. Sie ist eine völker- und verfassungsrechtlich verbindliche Verpflichtung

Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich Deutschland verpflichtet, ein inklusives Bildungssystem sicherzustellen (Art. 24 UN-BRK). Diese Verpflichtung wird durch das Grundgesetz ausdrücklich gestützt:
Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG untersagt jede Benachteiligung wegen einer Behinderung. Bildungsstrukturen, die Kinder mit Behinderungen systematisch aus dem gemeinsamen Lernen aussondern, begründen ein erhebliches Diskriminierungsrisiko und stehen in einem klaren Spannungsverhältnis zu diesem Verfassungsgebot.

Auch die Länder sind uneingeschränkt an diese Maßstäbe gebunden. Schulgesetze, schulorganisatorische Entscheidungen und politische Schwerpunktsetzungen müssen sich an den Grund- und Menschenrechten orientieren.

Strukturelle Defizite, Personalmangel oder unzureichende Ausstattung sind keine Rechtfertigung, um inklusive Bildung auszubremsen oder segregierende Systeme fortzuschreiben.

Gerade in Sachsen-Anhalt ist mit Sorge zu beobachten, dass inklusive Bildung zunehmend an politischem Rückhalt verliert. Die aktuelle Schwerpunktsetzung des CDU-geführten Bildungsministeriums auf Förderschulen statt auf den konsequenten Ausbau inklusiver Strukturen stellt einen bildungspolitischen Rückschritt dar. Statt bestehende Probleme im inklusiven System zu lösen, droht eine Verfestigung von Aussonderung– zulasten der betroffenen Kinder und ihrer Bildungsbiografien.

Die AG Selbst Aktiv der SPD stellt klar: Förderschulen dürfen nicht zum strukturellen Ersatz für ein inklusives Regelsystem werden. Gemeinsames Lernen von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf ist Ausdruck gleichberechtigter Teilhabe und rechtlicher Verpflichtung, nicht Gegenstand politischer Beliebigkeit.

Wir erwarten von der Landesregierung Sachsen-Anhalt, ihre Verantwortung ernst zu nehmen und bildungspolitische Entscheidungen zu treffen, die Inklusion konsequent stärken statt zurückdrehen. Alles andere widerspricht nicht nur internationalen Verpflichtungen, sondern auch den Grundwerten unseres Rechtsstaates.

Mit freundlichen Grüßen

Landesvorstand AG Selbst Aktiv